Teilnahmebedingungen Vertriebspartnerprogramm

Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am OSTFRIESLANDCARD Vertriebspartnerprogramm.

§1 Vertragsgegenstand

Die OSTFRIESLANDCARD, Daniel Schwartz bietet ein Vertriebspartnerprogramm zur Bewerbung der OSTFRIESLANDCARD durch die Schaltung von Anzeigen im Internet an. Ziel des Vertrages ist eine zum gegenseitigen Nutzen geschlossene Werbekooperation. Der Vertriebspartner („Affiliate“) bewirbt mit Hilfe der bereitgestellten Werbemittel und/oder Text-URLs die OSTFRIESLANDCARD auf seiner Internetseite, in seinen sozialen Medien etc und erhält eine Werbevergütung, wenn über diese Werbemittel und über seine Partner-ID ein “Sale” einer OSTFRIESLANDCARD vermittelt wird. Ein “Sale” entsteht dann, wenn durch den Affiliate ein Kauf einer OSTFRIESLANDCARD vermittelt und dieser Kauf voll abgewickelt wird, d.h. die Ware an den Kunden ausgeliefert und nicht retourniert wird.

§2 Abwicklung der Leistungen

Die OSTFRIESLANDCARD ist verantwortlich für die Abwicklung der Dienstleistung inklusive aller damit zusammenhängenden Vorgänge wie Kundenberatung, Rechnungsstellung, Inkasso, Stornierung und Abrechnung sowie Auszahlung der Affiliate-Vergütungen.

§3 Zustandekommen des Vertrages

Die OSTFRIESLANDCARD stellt ein Online-Antragsformular zur Anmeldung am OSTFRIESLANDCARD Vertriebspartnerprogramm bereit. Der Affiliate macht durch Ausfüllen der Anmeldung der OSTFRIESLANDCARD ein Angebot auf Abschluss des Vertriebspartnerprogramm-Vertrages. Die OSTFRIESLANDCARD prüft und entscheidet dann, ob sie das Vertragsangebot annehmen will und wird die Annahme oder Ablehnung dem Affiliate mitteilen. Mit Absenden der Anmeldung erkennt der Affiliate die vorliegenden Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am OSTFRIESLANDCARD Vertriebspartnerprogramm ohne jede Einschränkung an.

Die Teilnahme steht jedem offen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Die OSTFRIESLANDCARD setzt für seine Affiliates keine besonderen Vorgaben oder Inhalte voraus, lehnt jedoch grundsätzlich Bewerber ab, deren Internetseiten gegen geltendes Recht verstoßen.

Die Mitgliedschaft im Vertriebspartnerprogramm ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und grundsätzlich kostenfrei. Entgelte können nur bei gesonderten Vereinbarungen über Zusatzleistungen oder Sonderkonditionen entstehen.

Durch die Teilnahme am Vertriebspartnerprogramm wird kein Handelsvertretervertrag geschlossen, auch begründet sie keine Geschäftsbeziehung im Sinne einer Gemeinschaft oder Gesellschaft der Parteien. Die Parteien sind nicht berechtigt, im Namen des jeweils anderen aufzutreten und/oder Erklärungen im Namen der jeweils anderen Partei/der OSTFRIESLANDCARD abzugeben oder anzunehmen. Der Affiliate stimmt mit seiner Anmeldung dem Empfang von Mitteilungen im Zusammenhang mit seiner Partnerschaft zu.

§4 Zuteilung der Affiliate-Kennung, Zuordnung von Aktionen

Die Geschäftstätigkeit gegenüber den Affiliates und die Abrechnung der Werbevergütung („WKZ“) wird mit dem Affiliate-System abgewickelt. Dafür stehen jedem Affiliate nach der Anmeldung eine eindeutige Kennnummer (Partner-ID) sowie individuelle Links zur Verfügung, durch die alle Aktionen, die ein Kunde über die bereitgestellten Werbemittel tätigt, dem Affiliate zugeordnet werden.

Der Affiliate bindet ausgewählte Werbemittel über einen vorgegebenen Hyperlink in seine Website ein. Die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung der Links liegt im Verantwortungsbereich des Affiliates. Nur wenn die Werbemittel nach den Anweisungen und unverändert eingesetzt werden, kann gewährleistet werden, dass eine Vermittlung des Affiliates korrekt erfasst und vergütet wird.

Zur korrekten Erfassung der Aktionen und zur Zuordnung der Kunden zum Affiliate wird die Partner-ID im Link (URL) oder in Cookies mitgegeben. Cookies werden dabei automatisch in Textdateien auf dem Computer des Kunden abgelegt. Technisch bedingt kann ein Kunde solche Cookies löschen oder die Annahme verweigern. Ein Vergütungsanspruch seitens des Affiliates entsteht nur dann, wenn eine Aktion durch die im Link übergebene Partner-ID oder durch Erfassung der Partner-ID aus einem Cookie eindeutig zugeordnet werden kann.

§5 Zugang zum Online Affiliate-System (Auswertung & Reporting)

Der Affiliate hat mit seiner individuellen Partner-ID bzw. seiner E-Mailadresse und seinem persönlichem Kennwort die Möglichkeit, jederzeit auf das Online-Abrechnungs- und Verwaltungssystem zuzugreifen und kann darüber insbesondere die zur Verfügung gestellten Werbemittel und den Stand der aktuell aufgelaufenen Transaktionen und Vergütungen auf seinem Affiliate-Konto einsehen.

Der Affiliate hat in dieser Übersicht auch die Möglichkeit, seine persönlichen Angaben jederzeit zu aktualisieren. Er ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich und verpflichtet, diese Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten und Änderungen unverzüglich vorzunehmen.

Alle vermittelten Leistungen werden im Affiliate-Account und dem angefallenen WKZ ausgewiesen.

§6 Nutzung und Einbindung der Werbemittel

Die OSTFRIESLANDCARD stellt dem Affiliate unterschiedliche Online-Werbemittel, z.B. in Form von Bannern und Textlinks zur Verfügung und berechtigt ihn für die Zeit der Zusammenarbeit, die bereitgestellten Medien im Rahmen des Partnervertrags, auch für selbst gestaltete Internetseiten, zu verwenden. Das Nutzungsrecht kann nach vorheriger Zustimmung an Affiliates übertragen werden, die eine Sub-ID des Affiliates verwenden. Es erlischt mit Kündigung des Vertrages.

Die für den Zweck der Bewerbung speziell bereitgestellten Medien dürfen nur im Zusammenhang mit der Bewerbung von Angeboten der OSTFRIESLANDCARD eingesetzt werden. Dem Affiliate steht es aber frei, weitere Angebote anderer Werbetreibende auf seinen Seiten zu platzieren.

Der Affiliate kann die bereitgestellten Werbemittel auf beliebigen Seiten einsetzen, wenn diese mit dem Partnervertrag in Übereinstimmung stehen. Alle Domains, auf denen Anzeigen oder Werbemittel eingesetzt werden, sind aber zur Möglichkeit der Prüfung zeitnah mit der Bewerbung im persönlichen Account des Affiliates einzutragen.

Der Affiliate darf die bereitgestellten Werbemittel nur mit Zustimmung der OSTFRIESLANDCARD abändern. Insbesondere ist er nicht berechtigt, Angebote mit anderen als den von der OSTFRIESLANDCARD angegebenen Preis oder Leistungsdaten zu bewerben.

§7 Kalkulation, Abrechnung und Auszahlung der Werbekostenzuschüsse

Die Vergütung wird dem Affiliate nach Prüfung und Bestätigung der Aktionen auf seinem Online-Konto im Affiliate-System gutgeschrieben und halbjährlich jeweils zum 01.06. und 01.12. mit der Abrechnung zur Zahlung fällig, soweit ein Mindestbetrag von 25 Euro erreicht wird. Darunter liegende Beträge werden in die nächste Abrechnung übernommen. Der Anspruch des Affiliates auf die Vergütung entsteht mit Erstellung der Endabrechnung für den vorangegangenen Zeitraum. Guthaben auf dem Affiliate-Konto werden nicht verzinst.

Die zur Bewerbung des Vertriebspartnerprogramms veröffentlichten Vergütungen sind Richt- bzw. Durchschnittswerte für die der Partnerschaft zugrundeliegenden Werbekostenzuschüsse. Die dem Affiliate zustehende Vergütung ist vom Produkt, dem für die Leistung erzielten Netto-Umsatz ohne Umsatzsteuer, sowie den vom Affiliate dauerhaft erreichten Umsätzen abhängig. Der WKZ beträgt 10% vom Netto-Umsatz.

Vergütet werden ausschließlich die “Sales”, die durch die Partner-ID des Affiliates im Shop der OSTFRIESLANDCARD unter www.ostfrieslandcard.com vermittelt werden (Cookie-Laufzeit: 30 Tage). Vergütet werden ausschließlich folgende Produkte: die OSTFRIESLANDCARD, Gutscheine / Geschenkgutscheine. Explizit nicht vergütet wird der “Sale” von Einkaufsgutscheinen der Müller Drogerie.

Grundlage für die Vergütung ist, dass ein “Sale” vom Affiliate vermittelt wurde und dieser bis zum Ende abgewickelt wird. Falls ein vom Affiliate vermittelter Kunde einen oder mehrere Artikel kauft und den Kauf einer oder mehrerer Artikel widerruft oder es aus anderen Gründen nicht zur Auslieferung eines oder mehrerer Artikel kommt, behält sich die OSTFRIESLANDCARD das Recht vor, den WKZ nicht oder bei Teillieferungen nur für die Artikel auszuzahlen, die tatsächlich an den Kunden ausgeliefert wurden.

Auszahlungen auf ein Paypal-Konto sind für den Affiliate kostenfrei.

Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten und Auslagen für die Werbetätigkeit des Affiliates ist neben der vereinbarten Vergütung ausgeschlossen.

§8 Gewerbsmäßige Tätigkeit, Versteuerung der Einkünfte

Der Affiliate ist bei einer selbständigen, auf dauerhafte Gewinnerzielung angelegten Tätigkeit, selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls ein Gewerbe anzumelden. Die OSTFRIESLANDCARD weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme privater Internetseiten an einem Partnerprogramm dazu führen kann, dass diese Internetseiten nicht mehr als “privat” sondern als “gewerblich” einzustufen sind und damit einer anderen wettbewerbsrechtlichen Beurteilung unterliegen.

Sofern der Affiliate als Unternehmer im Sinne des §2 UStG geführt wird und Anspruch auf eine Auszahlung der Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erhebt, bestätigt er jederzeit und ausdrücklich durch geeigneten Nachweis (z.B. Gewerbeanmeldung, Ust.-IdNr.), dass er berechtigt ist, in Rechnungen gem. § 14 UStG einen gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer vorzunehmen und insbesondere nicht als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG Abs. 1 tätig ist. Gutschriften zzgl. der gesetzlichen Ust. erfolgen erst ab dem Monat, in dem die Mitteilung eingegangen ist. Eine wegen verspäteter Mitteilung rückwirkende Korrektur von bereits ohne Ust. ausgestellter Gutschriften erfolgt nicht.

Der Affiliate ist für die Versteuerung der Einkünfte aus diesem Vertrag selbst verantwortlich und wird die erhaltenen Werbevergütungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ggf. seinem zuständigen Finanzamt zur Kenntnis bringen.

§9 Leistungen und Pflichten des Anbieters

Die OSTFRIESLANDCARD stellt dem Affiliate alle für die Bewerbung der angebotenen Leistungen erforderlichen Links, Werbemittel sowie Anleitungen zur Verfügung und gewährleistet, dass die über diese korrekt kodierten Links erfassten Leistungen bearbeitet, gebucht und dem Affiliate in seinem Online-Account zeitnah dargestellt und vergütet werden.

Die OSTFRIESLANDCARD wird den üblichen Aufwand betreiben um zu gewährleisten, dass das OSTFRIESLANDCARD Vertriebspartnerprogramm 24 Stunden am Tag verfügbar ist. Bei einem Systemausfall wird sich die OSTFRIESLANDCARD sofort bemühen, die Verfügbarkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen notwendig sind oder durch Dritte, nicht verbundene Unternehmen, verschuldet sind.

Die OSTFRIESLANDCARD übernimmt keine Garantie, dass der Betrieb der Werbemittel und der Login ins Abrechnungssystem ständig verfügbar oder fehlerfrei erreichbar ist. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass eine geringe Anzahl von Transaktionen nicht protokolliert werden kann. Ein Anspruch gegen die OSTFRIESLANDCARD seitens des Affiliate entsteht daraus nicht.

§10 Pflichten des Affiliates, Haftung

Der Affiliate betreibt seine Webseite eigenständig und unabhängig. Er ist konzeptionell, technisch, inhaltlich sowie im Design allein für seine Internet-Präsenz verantwortlich, beachtet für seine selbst erstellten Seiten und insbesondere für die Bewerbung des Internetauftritts die Patent-, Urheber-, Schutz-, Marken- und andere gewerbliche Schutz- sowie Persönlichkeitsrechte Dritter und verpflichtet sich, diese unter keinen Umständen (insbes. Suchmaschinen- Werbung und Suchmaschinen-Optimierung) zu verletzen. Insbesondere ist der Affiliate verpflichtet, keine Namen oder Begriffe von Wettbewerbern in Zusammenhang mit den beworbenen Angeboten zu verwenden.

Der Affiliate stellt der OSTFRIESLANDCARD im Voraus von sämtlichen Schadensersatz- und Haftungsansprüchen sowie Kosten frei, die der OSTFRIESLANDCARD daraus entstehen, dass ein Anspruch gegen die OSTFRIESLANDCARD geltend gemacht wird, weil verwendete Werbung oder Inhalte des Affiliates gegen oben genannte Rechte und/oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen.

Der Affiliate ist verpflichtet, darauf zu achten, dass auf den von Ihm betreuten Webseiten keine Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige Inhalte, beleidigende, diskriminierende und/oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Geschlecht, Rasse, Religion, Behinderung, Nationalität, Alter oder sexueller Neigung erscheinen.

Der Affiliate verpflichtet sich, eine übermäßige Beanspruchung der Abrechnungssysteme zu vermeiden, insbesondere:

a) Besondere Werbemaßnahmen im Vorfeld abzustimmen,
b) keine Klickzwang- oder Massentraffic-Systeme einzubinden und
c) keine automatisierten Abfragen auf die angebundenen Seiten zu unterhalten.

§11 Versand von Werbe-E-Mails, Spam-Versand

Der Affiliate ist im Zusammenhang mit der Bewerbung der Produkte der OSTFRIESLANDCARD dazu verpflichtet, keine E-Mails, Kurznachrichten (SMS) oder Instant Messages an Personen zu senden, die ihm gegenüber nicht ausdrücklich Ihr Einverständnis zum Empfang erklärt haben.

§12 Vorübergehende Sperrung, Deaktivierung des Affiliate-Accounts

Die OSTFRIESLANDCARD ist bei Verdacht auf eine Verletzung der Pflichten aus diesem Vertrag und insbesondere im Betrugsfall dazu berechtigt, den Affiliate für die Nutzung der Werbemittel und den Affiliate-Login für die Dauer der Überprüfung zu sperren. Im Falle einer solchen Sperrung wird der Affiliate umgehend benachrichtigt und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.

§14 Vereinbarte Entgelte für die Partnerschaft

Die Partnerschaft ist grundsätzlich kostenfrei. Entgelte entstehen nur dann, wenn sie ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden sind.

§15 Haftung des Anbieters

Die OSTFRIESLANDCARD haftet nicht für entgangenen Gewinn, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, Schäden- oder Folgeschäden durch Missbrauch, Betrug oder sonstige Aktivitäten seiner Vertriebspartner oder des Affiliates und den damit verbundenen Folgeschäden. Im Falle eines Datenverlustes haftet die OSTFRIESLANDCARD nur, insofern der Affiliate seine Daten in anwendungsadäquaten Abständen, mindestens jedoch einmal wöchentlich, als Datensatz oder in ausgedruckter Form sichert.

Für Folgen aufgrund von Störungen und Beschränkungen der bereitgestellten Werbemittel haftet die OSTFRIESLANDCARD nicht, sofern sie unabwendbar (höhere Gewalt, Streik, Katastrophen oder Energieversorgungsschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen) oder für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Vertriebspartnerprogramms der OSTFRIESLANDCARD erforderlich sind.

Im Übrigen ist die Haftung von der OSTFRIESLANDCARD, ihren Vertretern und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für den Fall einer Schadensersatzverpflichtung der OSTFRIESLANDCARD wird die Haftung für Vermögensschäden auf den typisch vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und maximal auf die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Werbevergütung des Affiliates im Zeitraum des letzten Monats begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für sonstige vertragliche und/oder außervertragliche Ansprüche.

§16 Datenschutz, Vertraulichkeit

Die OSTFRIESLANDCARD verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und aller weiteren gesetzlichen Datenschutzvorschriften und -richtlinien einzuhalten.

Die elektronische Speicherung der vom Affiliate angegebenen personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung, Nutzung und die Übermittlung an vertraglich gebundene Dritte gilt für den Zeitraum der Partnerschaft zur Geschäftsabwicklung und darüber hinaus zur Wahrung berechtigter Haftungs- und Gewährleistungsansprüche oder gesetzlicher Nachweispflichten als genehmigt. Die OSTFRIESLANDCARD verpflichtet sich, die E-Mail Adresse des Affiliates und insbesondere seine persönlichen Angaben nicht zu Werbe- oder anderen Zwecken zu nutzen, die keinerlei Bezug zu diesem Partnervertrag haben.

§17 Kündigung, Beendigung des Vertrages

Der Vertrag kann von beiden Parteien schriftlich jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen beendet werden. Alle noch ausstehenden Provisionen – auch solche, die unter dem Auszahlungsminimum von 25 € liegen – werden dem Affiliate dann ausgezahlt.

Eine außerordentliche Kündigung ist im Falle der Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag ohne Einhaltung einer Frist möglich. Nach Beendigung des Vertrags, insbesondere aber im Falle einer Verletzung von Vertragsbedingungen erlöschen sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln. Der Affiliate ist dann verpflichtet, unverzüglich und innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen alle Verweise und eingesetzten Werbemittel zu löschen sowie von seinen Seiten zu entfernen.

§18 Änderungen und Ergänzungen

Die OSTFRIESLANDCARD behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen und insbesondere vereinbarte Werbekostenzuschüsse anzupassen. Änderungen werden per E-Mail angekündigt und gelten als vom Affiliate genehmigt, sofern er nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht. Der Widerspruch gilt als Kündigung des Vertrages durch den Affiliate.

§19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Vereinbarungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Vereinbarung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung und dem mutmaßlichen Interesse beider Vertragspartner am nächsten kommt.

§20 Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Norden vereinbart.

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